Ich bin rechtsschutzversichert. Was muss ich beachten?

Ich bin rechtsschutzversichert. Was muss ich beachten?

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherung zum Termin mitbringen. Ich werde für Sie bei Ihrer Versicherung anfragen, ob diese die Kosten übernimmt.

Erhalten Sie eine Kostenzusage, so werden in der Regel alle anfallenden Gebühren und Kosten (Anwalts-. Gerichts-, Sachverständigengebühren und sonstige Kosten) übernommen.

Haben Sie mit Ihrer Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart, so müssen Sie lediglich diesen Anteil selbst tragen.