Jede Partei kann grundsätzlich einen Prozess selbst führen. Etwas anders gilt, wenn das Gesetz die Beauftragung eines Anwalts vorschreibt („Anwaltsprozess“). In diesem Fall können Sie Handlungen vor Gericht nur wirksam vornehmen, wenn dies durch einen Anwalt erfolgt. Sollten Sie Prozesshandlungen trotzdem selbst vornehmen, so würde das Gericht diese „ignorieren“.
Unabhängig davon, ob ein Anwalt vorgeschrieben ist oder nicht, ist es jedoch empfehlenswert sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, damit das Verfahren nicht aufgrund Unwissenheit eines Laien hinsichtlich des Verfahrensablaufs verloren wird.