Gem. § 34 Abs. 1 RVG kann die Vergütung für eine Beratung, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator frei vereinbart werden.
Wird keine Vereinbarung getroffen, so beträgt die Gebühr für eine erste Beratung bei einem Verbraucher € 190,- zzgl. MwSt.
Ggf. übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Erstberatung.