Dies kann ohne Prüfung Ihres Versicherungsvertrages nicht beantwortet werden. In erster Linie kommt es auf das versicherte Risiko an. So sind diverse Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Zudem können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel auch keine evtl. Mehrkosten, die aus der Ortsverschiedenheit zwischen Sitz des Rechtsanwalts und des Prozessgerichts herrühren.