Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist üblicherweise der Streitwert, also der Wert, um den es jeweils geht. Die Parteien können abweichend vom RVG auch andere Gebühren vereinbaren, z.B. Pauschal- oder Zeithonorare. Im Rahmen des ersten Gesprächs erhalten Sie ausführliche Informationen darüber, welche Kosten auf Sie zukommen.