Betäubungsmittel

Betäubungsmittel

Zweck des BtMG ist vor allem die Vermeidung von Missbrauch von Betäubungsmitteln.  Der Umgang mit Betäubungsmitteln / Drogen ist illegal, wenn keine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vorliegt.  Man kann in etwa sagen, dass außerhalb von Kliniken und Apotheken der gesamte Verkehr mit Betäubungsmitteln / Drogen erlaubnispflichtig ist. Darunter fällt beispielsweise Cannabis.

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind die Straftatbestände abschließend von § 29 – § 30b BtMG normiert. Die Strafe richtet sich nach der Menge der Droge und den Umständen der Tat.