Erbvertrag

Erbvertrag

Der Erbvertrag führt dazu, dass eine spätere Aufhebung oder Änderung der getroffenen Anordnungen nur möglich ist, wenn alle Vertragspartner zustimmen. Der Erbvertrag ist also bindend, es sei denn, es wurde ein Rücktrittsrecht vorbehalten.

Der Erbvertrag muss jedoch notariell beurkundet werden