Mit einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Normen kann eine Nebenfolge der Verlust der Fahrerlaubnis sein. Hierbei unterscheidet man zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot
Das Fahrverbot wird meist bei einem geringen Verstoß neben einem Bußgeld verhängt. Das Verbot ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Fahrverbote abwenden kann.
Die Frist des Fahrverbots beginnt erst nach der amtlichen Verwahrung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Institution. Ein Fahrverbot ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Ein 6-Monate-Fahrverbot beispielsweise gibt es nicht.
Entzug der Fahrerlaubnis
Im Gegenteil zum Fahrverbot kann bei besonders schweren Vergehen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Bei dieser Maßnahme wird die Erlaubnis des Fahrens entzogen, sodass der Betroffene erst einmal eine Sperrfrist abwarten muss. Kurz nach Ablauf dieser darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen und muss aufzeigen, dass er verschiedene Maßnahmen wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen hat, um sein Verhalten im Verkehr zu bessern. Fährt er während der Sperrfrist Auto, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.