Gewährleistungsklage

Gewährleistungsklage

Liegen aus Sicht des Bauherren Mängel vor, bietet ihm das Gesetz folgende Möglichkeiten, seine Ansprüche geltend zu machen; welcher Anspruch der Richtige ist, hängt vom Einzelfall ab:

  • Anspruch auf Nacherfüllung/Nachbesserung
  • Vorschussanspruch für Selbst- bzw. Ersatzvornahme
  • Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Selbst- bzw. Ersatzvornahme
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Minderung
  • Anspruch auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen