Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man, dass das Mietverhältnis mit bestimmten Fristen beendet werden kann.
Während im Wohnungsmietrecht dem Mieter eine ordentliche Kündigung ohne Angabe eines Grundes zusteht, muss der Vermieter fristgemäß und unter Angabe eines Grundes kündigen. Hierbei hat der Vermieter jedoch zahlreiche Bestimmungen zu berücksichtigen, die den Mieter schützen. Eine ordentliche Kündigung für den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Im Gewerbemietrecht können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Fristen ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn es nicht für eine bestimmte befristete Zeit eingegangen ist. Besondere Schutzvorschriften für den Mieter gibt es hier für Gewerbeflächen nicht