Urlaub

Urlaub

Gem. § 3 BurlG beträgt der gesetzliche Urlaub 24 Werktage. Unter Werktage versteht man alle Wochentage, bis auf Sonn- und Feiertage.

Arbeitet der Arbeitnehmer mehr oder weniger Tage in der Woche, so passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Wesentlich für die Berechnung der Urlaubstage ist das sog. Tagesprinzip. Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden am Tag, sondern wie viele Tage gearbeitet werden.

Es gilt folgende Faustformel: (Anzahl der Arbeitstage * 24)/6 = Anzahl der Urlaubstage.