Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht gehört zum Verkehrsrecht und definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Im Gegensatz zu den ebenfalls vom Verkehrsrecht erfassten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich dabei um schwerwiegendere Verstöße.

Wichtige Verkehrsdelikte sind zum Beispiel

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
  • Fahrlässige Tötung/ Körperverletzung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne einen Versicherungsschutz