Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kann man wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen, so kann man bereits jetzt eine Vorsorgevollmacht errichten. Eine Patientenverfügung richtet sich an die Adresse eines künftig behandelnden Arztes und teilt ihm verbindlich mit, welche Behandlungen gewünscht sind. Mit einer Betreuungsverfügung ist es möglich, einem noch unbekannten, aber in Zukunft zuständigen Richter am Betreuungsgericht mitzuteilen, wer als Betreuer bestellt werden soll.