Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Das Baurecht untergliedert sich in privates und öffentliches Baurecht.

Das private Baurecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer, d.h. der ausführenden Firma.

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der baulichen Verwertung von Grundstücken und untergliedert sich in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Im Wesentlichen befasst sich das öffentliche Baurecht mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben, Erteilung von Baugenehmigungen und Bebauungsplänen.

Im Folgenden wird das private Baurecht näher erläutert:

Die häufigsten Streitigkeiten im privaten Baurecht sind über Werklohn oder mögliche Mängel (Gewährleistung).

Gewährleistungsklage

Liegen aus Sicht des Bauherren Mängel vor, bietet ihm das Gesetz folgende Möglichkeiten, seine Ansprüche geltend zu machen; welcher Anspruch der Richtige ist, hängt vom Einzelfall ab: Anspruch auf Nacherfüllung/Nachbesserung Vorschussanspruch für Selbst- bzw. Ersatzvornahme Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Selbst- bzw. Ersatzvornahme Rücktritt vom Vertrag Minderung Anspruch auf Schadenersatz oder auf Ersatz … Weiterlesen

Werklohnklage

Erhält der Unternehmer seinen vereinbarten Lohn nicht oder nur teilweise, so ist bei Gericht eine Werklohnklage einzureichen, wenn die außergerichtlichen Aufforderungen erfolglos geblieben sind. Hierbei ist insbesondere zu beachten, was zwischen den Parteien vereinbart worden ist (z.B. VOB/B), ob eine Abnahme vorgenommen wurde, ob eine prüffähige Schlussrechnung erstellt worden ist und ob ggf. mit Einwendungen … Weiterlesen

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