Sie haben einen Schuldner, der nicht zahlt? Zahlreiche eigene Mahnungen und Erinnerungen blieben bislang erfolglos?
Spätestens jetzt sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zunächst wird der Schuldner nochmals außergerichtlich zur Zahlung der offenen Forderung aufgefordert. Hierzu wird ihm eine letzte Frist gesetzt.
Erfolgt auch auf dieses Schreiben keine Zahlung, so wird das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) oder das Klageverfahren eingeleitet.
Wurde durch das Gericht festgestellt, dass der Schuldner die Forderung zu begleichen hat, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Übrigens: Befand sich der Schuldner in Verzug bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben, so hat der Schuldner grundsätzlich auch die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen.