Testament

Testament

Jeder Bürger kann über sein Vermögen frei verfügen und mit einem Testament oder einem Erbvertrag zu Lebzeiten regeln, wer zu welchen Teilen einmal seinen Nachlass erben soll. Diese Testierfreiheit sollte jeder nutzen, der nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge zu tragen kommt.

Das Testament kann jederzeit widerrufen oder abgeändert werden.

Ehegatten können ein sog. gemeinschaftliches Testament errichten. Eine besondere Form hiervon ist das sog. Berliner Testament. Hier setzten sich die Ehegatten zunächst gegenseitig und sodann die gemeinsamen Kinder als Erben ein. Wichtig zu wissen ist, dass das Ehegattentestament eine besondere Bindungswirkung hat. ist bereits ein Ehegatte verstorben, so kann der überlebende Ehegatte das gemeinsame Testament mit der Schlusserbeneinsetzung nicht mehr so leicht ändern.