Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein „Sonderstrafrecht“ für junge Täter. Es findet bei Jugendlichen und teilweise bei Heranwachsenden Anwendung. Von einem jugendlichen Tätern spricht man zwischen 14 -17 Jahren. Ein Heranwachsender ist, wer schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

Hintergrund für das „besondere Strafrecht“  ist die Anschauung, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende „Entgleisungen“ handelt. Es steht außerdem der Erziehungsgedanke und die Prävention im Vordergrund.

Die verschiedenen Sanktionen, die im Jugendstrafrecht verhängt werden, sind breit gefächert. Hier hat der zuständige Richter eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die nach der Persönlichkeit des Täters den besten Erfolg der Resozialisierung verspricht.  § 5 JGG unterscheidet zwischen drei Gruppen: Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel und Jugendstrafe.