Werklohnklage

Werklohnklage

Erhält der Unternehmer seinen vereinbarten Lohn nicht oder nur teilweise, so ist bei Gericht eine Werklohnklage einzureichen, wenn die außergerichtlichen Aufforderungen erfolglos geblieben sind.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, was zwischen den Parteien vereinbart worden ist (z.B. VOB/B), ob eine Abnahme vorgenommen wurde, ob eine prüffähige Schlussrechnung erstellt worden ist und ob ggf. mit Einwendungen von der Gegenseite zu rechnen ist.